Niederösterreicher schiessen legal auf geschützte Tierarten

Jan 16, 2009 von as

In Niederöstereich ist eine neue Beutegreiferverordnung in Kraft getreten, welche den niederöstereichischen Waidmännern es erlaubt in den nächsten fünf Jahren insgesammt 1000 Mäusebussarde und 250 Habichte zu schiessen. Bereits bis 31.01.2009 dürfen 200 Mäusebussarde und 50 Habichte legal erlegt werden.

Laut der den Machern der Verordnung aus Gründen des Naturschutzes. Mit diesem Abschuss will man anderen gefährdeten Arten das Überleben leicher machen. Das dies keinen Sinn macht, weil die Probleme in der Zerstörung der Lebensräume dieser Arten liegen und nicht bei den Greifvögeln, auf diese Idee kommen die Beamten leider nicht.

Verherender Weise dürfte diese Verordnung gegen geltendes EU-Recht verstossen. Denn diese Greifvögel  sind zum einen “als vom Aussterben bedroht” in der EU-Vorordnung 338/97 klassifiziert und stehen zudem unter dem Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie.

Man kann nur hoffen, dass hier das EU Recht diesen absolut unnötigen und fatalen Rückfall in alte Zeiten stoppt. Denn das einzige, was diese Verordnung bringt, ist die Gefahr des wieder herbeischaffens von alten Feindbildern gegenüber Greifvögeln und anderen Prädatoren.

Mehr Infos dazu auf der Webseite des NABU.

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