der Steigerwald bietet noch letzte schöne, flächige Buchenwälder. Nach den Bestrebungen des Bund Naturschutzes in Bayern, soll dieses tolle Stück Natur nun zum Nationalpark werden. Damit sollen sowohl die Waldbestände, aber vorallem der Lebensraum für mittlerweile seltene Tiere wie beispielsweise die Wildkatze geschützt werden.
Weitere Infos und Details, gibt es auf einer eigens eingerichteten Webseite des BN: www.ja-zum-nationalpark-steigerwald.de
Angefangen als Ticker über Falknerei bei Twitter unter dem Namen falknereiinfo, hat sich dieser Feed thematisch deutlich weiterentwickelt. Berichtet wird seit einiger Zeit nicht nur über Themen aus den Bereichen Greifvögeln und Falknerei, sondern auch viel über angrenzende Themen wie Jagd, Natur und Naturschutz.
Der Feed hat sich zum unterhaltsamen und sehr informativen Twitter-Account gewandelt. Dieser Veränderung wurde nun auch nach aussen hin Rechnung getragen und der Feed wurde umbegannt. Seit heute ist der Twitter-Feed unter dem Namen ‘naturinfo’ und der URL: http://twitter.com/naturinfo/ erreichbar.
Die Tweets gehen von aktuellen TV-Tipps, über Informationen zu Artikeln rund um die Themen Natur, Naturschutz, Jagd, Jagdschutz, Tierwelt, Greifvögel, Eulen in ein sehr breit gefächertes Band rund um die Natur.
Mit Sicherheit, ein ‘folgendwerter’ Feed für alle Naturfreunde.
Weil ichs eh grade zusammenfassen muss … hier mal eine kleine Übersicht über die verschiedenen Schutzgebiete des Naturschutzes und die dazugehörigen Zuständigkeiten (in Bayern):
Staatsregierung
- Nationalpark
- Biosphärenreservat
- Naturpark
- Natura2000 / FFH Gebiete (primär Staat – also Bayern, gegenüber der EU jedoch der Bund)
Bezirksregierung
Landkreise bzw. kreisfreie Gemeinden
Untere Naturschutzbehörden
- Naturdenkmal
- geschützter Landschaftsbestandteil
Gemeinden
- für innerörtliche Grünbestände
In Niederöstereich ist eine neue Beutegreiferverordnung in Kraft getreten, welche den niederöstereichischen Waidmännern es erlaubt in den nächsten fünf Jahren insgesammt 1000 Mäusebussarde und 250 Habichte zu schiessen. Bereits bis 31.01.2009 dürfen 200 Mäusebussarde und 50 Habichte legal erlegt werden.
Laut der den Machern der Verordnung aus Gründen des Naturschutzes. Mit diesem Abschuss will man anderen gefährdeten Arten das Überleben leicher machen. Das dies keinen Sinn macht, weil die Probleme in der Zerstörung der Lebensräume dieser Arten liegen und nicht bei den Greifvögeln, auf diese Idee kommen die Beamten leider nicht.
Verherender Weise dürfte diese Verordnung gegen geltendes EU-Recht verstossen. Denn diese Greifvögel sind zum einen “als vom Aussterben bedroht” in der EU-Vorordnung 338/97 klassifiziert und stehen zudem unter dem Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie.
Man kann nur hoffen, dass hier das EU Recht diesen absolut unnötigen und fatalen Rückfall in alte Zeiten stoppt. Denn das einzige, was diese Verordnung bringt, ist die Gefahr des wieder herbeischaffens von alten Feindbildern gegenüber Greifvögeln und anderen Prädatoren.
Mehr Infos dazu auf der Webseite des NABU.